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ELBLAND­KLINIKUM RIESA

Akademisches Lehrkrankenhaus der Technischen Universität Dresden

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Ethikkomitee


Dr. med. Christine Geiger

Ansprechpartner Ethikkomitee


Tel.: +49 3525 75-3602




Mit dem „Pflegeplatzmanager“ haben wir das Entlassmanagement in unserem Haus zum Wohl unserer PatientInnen digitalisiert.



 

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Klinisches Ethikkomitee

 

Die moderne Medizin hat in den Ietzten Jahrzehnten neue Möglichkeiten eröffnet, auch im hohen Alter und
bei schweren Erkrankungen Leben zu erhalten und zu verlängern. Dieser Fortschritt hat dazu geführt, dass die
Lebenserwartung deutlich gestiegen ist. Trotzdem kann der Verlauf einer Krankheit ebenso wie ihre Heilungschancen manchmal nur schwer und auch nie vollkommen vorhersehbar sein.


Im Grenzbereich zwischen Leben und Tod kommen Behandlungsteams, Patienten und deren Angehörige
manchmal an ihre Grenzen und fragen sich: Was ist in dieser Situation das Beste? lst alles, was machbar
ist denn auch noch sinnvoll? Welches Therapieziel ist (noch) erreichbar? Was wünscht sich der Betroffene?
Hier kann eine Ethikberatung hilfreich sein. In der gemeinsam und berufsgruppenübergreifend Wahlmöglichkeiten im konkreten Fall ermittelt und Lösungen gesucht werden, die den betroffenen Patienten und seine Vorstellungen in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stellen.


Auf diene Weise kann häufig auch in Konfliktfällen vermittelt werden. z.B. bei der Frage, wie weit eine vorhandene Patientenverfügung zu beachten ist.

 

Was kann Ethikberatung nicht leisten?

In einer Ethikberatung findet keine Beurteilung von pflegerisch oder therapeutisch durchgeführten Maßnahmen statt. Es werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen, wobei die Verantwortung weiterhin im amtlichen und pflegerischen Team verbleibt. Dabei kann das Ergebnis eine wertvolle Hilfe für das Behandlungsteam sein.


Bei Teamkonflikten kann eine Elhikberatung eine Supervision nicht ersetzen, verbessert manchmal jedoch
das gegenseitige Verständnis.
Sie leistet keine Rechtsberatung, ihre Empfehlungen bewegen sich aber in jedem Fall im Rahmen gesetzlicher und standesrechtlicher Vorgaben.


Wer kann eine ethische Fallberatung anfordem?

Jeder, der in die Behandlung und Betreuung eines Patienten eingebunden ist, kann eine Fallberatung veranlassen. Auch von Angehörigen kann eine Beratung gewünscht werden, wenn es z.B. für die Umsetzung des mutmaßlichen oder schriftlich festgelegten Willens des Patienten nötig ist. 

 

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