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Hinweisgeberschutzgesetz

Zum 02.07.2023 ist das neue „Hinweisgeberschutzgesetz“, kurz HinSchG, in Kraft getreten. Dieses Gesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, wurde mit dem Ziel verabschiedet, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, wenn sie Missstände in Unternehmen offenlegen.


Wir als Arbeitgeber haben zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das allen Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden die Möglichkeit bietet, vertraulich und anonym Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige schädigende Handlungen zu melden.


Gründe für solche Hinweise können z. B. sein:


  • • Straftaten, z. B. Betrug, Diebstahl, sexuelle Belästigung oder Korruption
  • • Diskriminierung, z. B. aus rassistischen Motiven oder aufgrund von Alter, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, (sozialer) Herkunft, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, Familienstand
  • • Mobbing, Ausgrenzung, Schikane, Anfeindung, Verleumdung, Bedrohung oder Erpressung
  • • Verstöße in der Lieferkette, z. B. im Zusammenhang mit Menschenrechten, Diskriminierung oder Umweltschutzbelangen
  • • Verstöße gegen das Kartellrecht
  • • Sonstige Vorfälle, die nicht im Einklang mit Recht und Gesetz stehen


Hinweise müssen dabei grundsätzlich auf Tatsachen beruhen, d. h. sie müssen immer der Wahrheit entsprechen.


Jede eingehende Meldung wird durch die Dapro Serv GmbH, einem externen Anbieter im Bereich Datenschutz, gesichtet, bearbeitet und ggf. anonymisiert an uns - ohne jeglichen Hinweis auf die Identität des Hinweisgebers - zur weiteren Bearbeitung sowie zur Ergreifung von Maßnahmen übermittelt. 


Hinweisgebende Personen erhalten auf Wunsch durch die Dapro Serv GmbH eine Rückmeldung zum Sachverhalt und zu den ggf. durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen.


Was sollte eine Meldung von Ihnen beinhalten?


Meldungen können vielfältig sein, daher dienen nachfolgende Fragen lediglich als Beispiel:


  • • Was ist wo und wann passiert?
  • • Wer ist/ war beteiligt?
  • • Ist mit einer Wiederholung des Vorfalls zu rechnen? Wenn ja, wann und wo?
  • • Wer könnte noch Kenntnis über den Vorfall bzw. Zugang zu den entsprechenden Informationen haben?
  • • Gibt es Unterlagen oder Belege für den beschriebenen Vorfall?
  • • Gibt es weitere Informationen, die unter Umständen relevant und hilfreich sein könnten?


Wie können Sie Ihre Meldungen abgeben?


Über eine eigens für unser Unternehmen eingerichtete, verschlüsselte Webseite können Sie Ihre Meldung absetzen. Diese wird durch die Dapro Serv GmbH zur Verfügung gestellt und betrieben. Hier finden Sie auch alternativ eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Abgabe Ihrer Meldung.


Bitte klicken Sie hier, um zum Hinweisgeberkanal zu kommen: DaproDoc


Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen und steht nicht für allgemeine Beschwerden zur Verfügung.


Meißen, der 01.07.2023


Der Vorstand


 

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