Das künstliche Hüftgelenk
Das Hüftgelenk wird am häufigsten durch eine Endoprothese ersetzt. Das natürliche Gelenk wird durch den Hüftkopf und die Hüftpfanne gebildet. Beide Gelenkpartner sind mit Knorpel überzogen. Der Gelenkverschleiß (= Koxarthrose) ergibt sich aus einem Ungleichgewicht zwischen Belastung und Belastungsfähigkeit des Hüftgelenkes. Der Knorpel wird zerstört. Diese Schäden sind nicht reparabel. Auch eine angeborene Hüftreifungsstörung (=Hüftdysplasie), ein Gelenkimpingment oder auch ein unfallbedingter Schaden können zu einer vorzeitigen Koxarthrose führen.
Die Notwendigkeit für den künstlichen Gelenkersatz besteht bei einer Arthrose, die zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität führt und die nichtoperativ nicht mehr zu behandeln ist.
Am EPZ des Elblandklinikums Meißen werden für diesen Eingriff bewährte Implantate namhafter Hersteller mit gut dokumentierten Langzeitergebnissen verwendet.
Die Art der Implantatverankerung wird individuell nach Alter, Knochenqualität, körperlicher Aktivität und Gesundheitszustand des Patienten ausgewählt. Es existieren folgende Verankerungsmöglichkeiten der Implantate:
Zementierte Hüftendoprothese
Ein schnell härtender Kunststoff, der so genannte Knochenzement, fixiert den Hüftschaft im Oberschenkelknochen und die Hüftpfanne im Becken.
Zementfreie Hüftendoprothese
Die Hüftpfanne wird in den Beckenknochen und der Hüftschaft in den Oberschenkelknochen eingeschlagen (press fit). Die Bestandteile der einzelnen Komponenten haben eine rauhe Oberfläche, die ein Anwachsen an das umliegende Knochengewebe ermöglicht. Eine gute Knochenqualität gewährleistet eine gute primäre Verankerung und fördert das schnelle Anwachsen.
Teilzementierte Hüftendoprothese
Bei dieser Kombination werden die Vorzüge beider Verfahren vereint. Die Hüftpfanne wird zementfrei in das Becken eingeschlagen, während der Schaft in den Oberschenkelknochen einzementiert wird.