Entlassmanagement
Ein für Patienten optimal organisiertes Entlassmanagement - unter Einhaltung der Verpflichtung des Sozialgesetzbuches zum Wirtschaftlichkeitsgebot - liegt uns besonders am Herzen.
Viele unserer Patientinnen und Patienten bedürfen auch nach dem Krankenhausaufenthalt einer weiteren Unterstützung und Pflege, welche sich nahtlos an den stationären Aufenthalt anschließen muss.
Ziel unseres Entlassmanagements ist es, den individuellen Unterstützungsbedarf möglichst rasch und gemeinsam mit unseren Patienten und / oder deren Angehörigen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Versorgung einzuleiten. Bitte denken Sie, lieber Patient und Angehöriger, hierbei auch an Ihre Mitwirkungspflicht.
Unser medizinisches Team, bestehend aus den Ärzten, Pflegedienstmitarbeitern, Therapeuten und Sozialdienstmitarbeitern, arbeitet hierbei eng zusammen und bezieht bei Bedarf auch die nachsorgenden Einrichtungen (z. B. Pflegeheim, Rehakliniken, ambulante Pflegedienste und Sanitätshäuser) und Ärzte sowie Kranken- und Pflegekassen mit ein. Vorher ist es jedoch erforderlich, dass uns der Patient oder sein Vertreter (Bevollmächtigter oder Betreuer) hierzu sein Einverständnis schriftlich erteilt. Durch das Erfassen der erforderlichen Informationen, ein sog. Assessment, wird zu Beginn des stationären Aufenthaltes der entsprechende Versorgungsbedarf des Patienten ermittelt.
In regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen erfolgt interdisziplinär die Abstimmung zur Behandlung und Versorgung der Patienten. Den weiteren Verlauf Ihres stationären Aufenthaltes und Ihre geplante Entlassung bespricht unser Behandlungsteam direkt mit Ihnen und/oder Ihrem Vertreter.
Gleichfalls wird im Entlassmanagement multiprofessionell über die Notwendigkeit der Ausgabe bzw. Rezeptierung erforderlicher Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Verordnungen zur häuslichen Pflege entschieden. Diese erhalten Sie von uns bei einem vorliegenden Versorgungsbedarf bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr Hausarzt wieder erreichbar ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Gesetzgeber die hierfür anzuwenden Richtlinien festlegt und die ambulante Versorgung unter Berücksichtigung aller Aspekte auch weiterhin eine Schlüsselrolle einnimmt.