Aufnahme an den ELBLANDKLINIKEN
Unmittelbar im Eingangsbereich befindet sich die Patientenaufnahme. Damit sich der Aufenthalt in unserem Haus für Sie zur Zufriedenheit gestalten lässt und alle Formalitäten durch uns exakt erledigt werden können, benötigen wir Angaben zu Ihrer Person, zum Versicherungsverhältnis und eventuell zur Art der von Ihnen gewünschten Zusatzleistungen. Diese Angaben werden auch für die Abrechnung benötigt.
Bei einer Einweisung durch Ihren behandelnden Arzt oder Hausarzt melden Sie sich bitte morgens in unserer Patientenaufnahme und halten folgende Papiere bereit:
- Einweisungsschein durch den Arzt
- Personalausweis
- Chipkarte Ihrer Krankenkasse und gültige Anschrift
Die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Krankenhaus werden durch die Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt, in die Sie bei der Aufnahme, aber auch später noch jederzeit Einsicht nehmen können.
Durch Ihre Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Vertragsbedingungen.
Was sollten sie mitbringen?
Der Platz, den wir Ihnen im Krankenzimmer zur Verfügung stellen können, ist verständlicherweise beschränkt. Deshalb bitten wir Sie, nur das mitzubringen, was Sie unbedingt benötigen.
- Morgenrock oder Bademantel
- Hausschuhe, Strümpfe
- Nachtwäsche und Unterwäsche
- Wasch- und Badeutensilien, Toilettengegenstände
- Handtücher, Waschlappen, Taschentücher
- etwas für Sie zum Lesen etc.
- Ihre Brille, Hörgerät, Kontaktlinsen und zugehörige Behältnisse (auch für Zahnersatz ggf. Prothesenreinigungsmittel)
- Kopfhörer für Fernseher (können auch an der Rezeption käuflich erworben werden)
- Nothilfepass, Röntgenpass, Herzschrittmacherausweis, HSM-Ausweis, Impfausweis, Allergiepass
- Liste aktueller Medikamente
- Telefonnummern der nächsten Angehörigen
Krankenhauskosten
Wir benötigen von Ihnen zunächst den Einweisungsschein des Arztes, der Sie in unsere ELBLANDKLINIKEN eingewiesen hat. Liegt noch keine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse bei der Aufnahme vor, wird die Krankenhausverwaltung diese bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Sollten Sie privat versichert sein, bitten wir Sie, uns über das Abrechnungsverfahren mit Ihrer Krankenversicherung zu informieren.
Zuzahlung
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, haben gesetzlich Versicherte vom Beginn der Krankenhausbehandlung an, innerhalb eines Kalenderjahres, für längstens 28 Tage, einen Zuzahlungsbetrag pro Tag an das Krankenhaus zu entrichten, den die ELBLANDKLINIKEN an die Krankenkasse weiterleiten. Die Höhe des aktuellen Zuzahlungsbetrages entnehmen Sie bitte dem Aushang in der Patientenaufnahme / Rezeption.
Die Zuzahlungspflicht entfällt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, für Wöchnerinnen (bis einschließlich 6. Tag) sowie für Patienten, deren Behandlungskosten die Berufsgenossenschaft oder der Sozialhilfeträger übernimmt.