Leistungsangebot – Wir an Ihrer Seite.
Der ambulante Pflegedienst der ELBLANDKLINIKEN hat sich die medizinische Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung zur Aufgabe gemacht. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sind wir Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen. Wir bieten alle Leistungen gem. SGB V und SBG XI an.
Darüber hinaus bieten wir Leistungen außerhalb des Budgets der gesetzlichen Kassen (z.B. Spaziergänge, Begleitung bei Arztbesuchen, Einkäufe, hauswirtschaftliche Versorgung, Brötchenservice u.v.m.) mit Privatverträgen an.
Es ist unser Anliegen, das Verbleiben in der gewohnten Umgebung so lange wie möglich
sicher und angenehm zu gestalten, dazu reicht unser Angebot von Hausnotrufgeräten über
Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, wenn die Pflegeperson verhindert ist, bis zu
medizinisch hochqualifizierter Behandlungspflege, für die wir mit dem behandelnden Arzt
eng zusammenarbeiten, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen
oder die Nachsorge bei ambulanten Operationen, sicherzustellen.
Im Rahmen der Pflegeberatung sprechen wir gemeinsam mit Ihnen über Ihren individuellen Pflegebedarf und unsere Leistungen, die Ihnen die Pflege und Sicherheit in Ihrem Zuhause ermöglichen. Wir beraten Sie zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Pflegekasse, den verschiedenen Kostenträgern und den Voraussetzungen zur Kostenübernahme.
Gerne kommen wir zur Beratung zu Ihnen nach Hause, um sie zu beraten oder Sie vereinbaren einen Gesprächstermin im Büro.
Zur Grundpflege gehören alle körperbezogenen, nicht-medizinischen Leistungen. Sie umfasst:
- Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Hautpflege, Toilettengang, Darm- und Blasenentleerung, Inkontinenzversorgung)
- Ernährung (z.B. Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, mundgerechte Zubereitung)
- Mobilität (z.B. Aufstehen, Zubettgehen, Ankleiden, Treppensteigen)
Die Behandlungspflege ist im Sozialgesetzbuch V geregelt und umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von der Pflegekraft durchgeführt werden müssen. Diese werden in Leistungsgruppen unterteilt. Leistungen der Behandlungspflege sind verordnungspflichtig durch Ihren Hausarzt.
Die Behandlungspflege umfasst beispielweise:
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Kompressionsverbände
- Medikamentengabe
- Medizinische Einreibungen
- Messung von Blutdruck & Blutzucker
- Injektionen
- Katheterpflege
- Stomabehandlung
- Infusionen
Die Pflege- und Krankenkassen bieten die Kostenübernahme für umfangreiche Leistungspakete zur Pflege und Behandlung an. Dabei werden jedoch meist nicht alle Ihre täglichen und individuelle Erfordernisse abgedeckt. Damit Sie wirklich rundum gut versorgt sind, bieten wir verschiedene Dienste in Form von Selbstzahlerleistungen an.
- Unterstützung im Haushalt (z.B. Reinigung, Einkauf, Wäscheservice, Essen auf Rädern, Garten, Winterdienst)
- Betreuung (z.B. Aktivierung Pflegebedürftiger, Betreuung in Abwesenheit pflegender Angehöriger)
- Notruf & Sicherheit (z.B. 24h Notfalltelefon)
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an! – 0351 833 3333