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ELBLAND­KLINIKUM MEIßEN

Akademisches Lehrkrankenhaus der Technischen Universität Dresden

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Hausordnung

 

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Hausordnung

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für sich im Krankenhausbereich des ELBLANDKLINIKUMs Meißen inkl.

Klinikgelände aufhaltendenden Personen, gleich welchem Grunde.


Die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Krankenhauses (AVB), der DRG-Entgelttarif und die Hausordnung können jederzeit an der Rezeption eingesehen werden.


§ 2 Allgemeine Verpflichtungen

  • 1) Der Aufenthalt in der Klinik erfordert im Interesse aller Patienten besondere gegenseitige Rücksichtnahme und besonderes Verständnis.
  • 2) Im Interesse aller ist im gesamten Klinikbereich unnötiger Lärm zu vermeiden. Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist Ruhezeit. Während dieser Zeit wird um erhöhte Rücksichtnahme gebeten.
  • 3) Verunreinigungen der Räume, Wege, Gartenanlagen und des sonstigen Krankenhausgeländes sind zu vermeiden. Für Abfälle sind die vorbestimmten Behälter zu nutzen.
  • 4) Die Anweisungen der Ärzte, des Pflegepersonals und des Verwaltungspersonals sind zu befolgen.
  • 5) Alkohol und sonstige Drogen können den Behandlungserfolg gefährden. Der Genuss alkoholischer Getränke kann durch den behandelnden Arzt untersagt werden. Der Konsum von illegalen Drogen ist in der Klinik und auf dem Klinikgelände generell verboten.
  • 6) In den Räumen der Klinik besteht ein generelles Rauchverbot. Dies schließt E-Zigaretten mit ein. Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Klinik ist grundsätzlich untersagt. Auf dem Klinikgelände darf nur an den hierfür ausgewiesenen Raucherbereichen geraucht werden.
  • 7) Aufgrund erhöhter Brandgefahr sind Feuer, offenes Licht (z.B. Anzünden von Kerzen) und Feuerwerkskörper sowie der Betrieb von privaten Heiz- und Kochgeräten innerhalb der Klinik untersagt.
  • 8) Auf dem Klinikgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in den gekennzeichneten Stellflächen gestattet. Widerrechtlich in Park- und Halteverbotszonen (insbesondere in Rettungsdienst- oder Feuerwehrzufahrten) abgestellte Fahrzeuge werden zur Gewährleistung eines sicheren Krankenhausbetriebes und zur Sicherstellung der internen Prozesse kostenpflichtig abgeschleppt. Das Mitbringen von Fahrzeugen aller Art (Fahrräder, E-Scooter, etc.) in die Räumlichkeiten des Elblandklinikums ist untersagt. Ebenso dürfen keine E-Bike-Akkus und ähnliches in das Gebäude hineingebracht werden.
  • 9) Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der betroffenen Patienten und der Klinikleitung. Grundsätzlich sind die Persönlichkeitsrechte zu wahren.
  • 10) Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten, Zeitschriften, Handzetteln und Fremdwerbemitteln jeglicher Art sowie parteipolitische Betätigung sind im gesamten Klinikbereich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Klinikleitung. Untersagt ist ebenfalls das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
  • 11) Das Mitbringen von Topfpflanzen und Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Therapie- und Blindenführhunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen.
  • 12) Der Aufenthalt in Räumen des Betriebs- und Wirtschaftsbereiches, in Kellergängen sowie in den Räumen des Klinikpersonals ist Patienten und Besuchern nicht gestattet.
  • 13) Besondere Vorkommnisse (z. B. Unfälle, Diebstähle, handgreifliche Auseinandersetzungen, etc.) sind der Krankenhausleitung zu melden.
  • 14) Auf die Einhaltung von Unfallverhütungs-, Brandschutz- und Hygienevorschriften wird hingewiesen. Jeder im Krankenhaus hat auf Unfallgefahren, Sauberkeit und Ordnung zu achten.


§ 3 Besondere Regelungen für Patienten

  • 1) Während der ärztlichen Visiten, der Essenszeiten und der allgemeinen Zeit der Bettruhe müssen sich die Patienten in ihren Zimmern oder in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten (Ausnahmen: die Patienten befinden sich zu der Zeit in einer Diagnostik- und/oder Therapieeinheit oder haben die Erlaubnis des behandelnden Arztes erhalten).
  • 2) Die Nachtruhe beginnt allgemein um 22:00 Uhr. In dem Kinderbereich beginnt die Abendruhe der Kinder ab 19:00 Uhr. Von 13:00 – 14:00 Uhr ist Mittagsruhe; auf der Kinderstation von 12:00 – 15:00 Uhr.
  • 3) Bei der Benutzung von Mediengeräten ist darauf zu achten, dass die Ruhe der anderen Patienten nicht gestört wird. Es ist nicht gestattet, dass eigene Rundfunk- und Fernsehgeräte mitgebracht werden.
  • 4) Der Anschluss und Betrieb privater Geräte (z.B. Heizgeräte, Wasserkocher, Klimageräte etc.) ist im Klinikum nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z.B. Föhn, Rasierapparat, Zahnbürsten).
  • 5) Vor Verlassen der Station melden sich Patienten bei der diensthabenden Pflegekraft ab.
  • 6) Beim Aufenthalt außerhalb des Patientenzimmers ist auf angemessene Kleidung zu achten.
  • 7) Patienten, die das Klinikgelände vorübergehend verlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis des behandelnden Arztes und müssen sich beim zuständigen Pflegepersonal abmelden. Beim Aufenthalt außerhalb des Klinikgeländes begibt sich der Patient automatisch aus dem Haftungsbereich der Klinik.
  • 8) Patienten mit infektiösen Erkrankungen dürfen das Patientenzimmer nur mit Genehmigung des Arztes bzw. des Pflegepersonals und unter Beachtung der angeordneten Maßnahmen verlassen.
  • 9) Die Verpflegung der Patienten sowie der Begleitpersonen richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung.
  • 10) Verderbliche Lebensmittel sind innerhalb von 24 Stunden aufzubrauchen oder zu entsorgen. Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht im Zimmer aufbewahrt werden.
  • 11) Patienten sollten während ihres Klinikaufenthaltes nur die von den Klinikärzten verordneten oder akzeptierten Heil- und Arzneimittel verwenden. Selbstmedikation gefährdet den Behandlungserfolg. Daher ist es nicht sinnvoll, eigene Heil- und Arzneimittel anzuwenden. Ausnahmen sollten mit den behandelnden Ärzten abgestimmt werden.
  • 12) Jeder Patient hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen angeordneten Desinfektionsund Isoliermaßnahmen zu unterziehen.
  • 13) Bei der Entlassung sind sämtliche empfangene Ausstattungsgegenstände, ausgeliehene Bücher und anderes Eigentum der Klinik an den Verleiher zurückzugeben.
  • 14) Bei renitenten und/oder gewalttätigen Patienten behält sich die Klinik in Notsituationen vor, die Polizei zu verständigen.
  • 15) Die Beschäftigten dürfen von Patienten – abgesehen von Honoraren für zugelassene ärztliche Tätigkeiten – keine Leistungen für sich persönlich fordern.


§ 4 Besondere Regelungen für Besucher

  • 1) Wir haben bewusst auf feste Besuchszeiten verzichtet und bitten Sie, Ihren Besuch möglichst nachmittags und außerhalb der Mittagsruhe einzuladen. Kindern unter 14 Jahren ist allgemein der Patientenbesuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Es kann dennoch unter bestimmten Voraussetzungen notwendig werden, die Besuchszeiten vorübergehend einzuschränken oder Besuche zu untersagen. Bitte informieren Sie sich an der Rezeption oder auf unserer Homepage unter www.elblandkliniken.de zu den aktuell gültigen Besuchsregelungen. Einschränkungen der Besuchszeiten können bspw. auch vor oder nach einer Operation notwendig sein.
  • 2) Es ist nicht erwünscht, dass Personen, die selbst oder im häuslichen Umfeld unmittelbar von Infektionen, z.B. Durchfall, Erkältung betroffen sind, Kranke besuchen.
  • 3) Die Besucher werden gebeten das Patientenzimmer zu verlassen, wenn pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten anstehen. Aus hygienischen Gründen sollte das Krankenbett nicht als Sitzgelegenheit benutzt werden. Die Nasszelle ist nur von Patienten zu benutzen. Besucher benutzen dafür vorgesehene WCs, die den Stationen vorgelagert sind.
  • 4) Die Besucher werden gebeten, den Anweisungen des Pflegepersonals und der Ärzte Folge zu leisten.


§ 5 Wertsachen | Fundsachen | Diebstahl

  • 1) Die Klinik übernimmt für den Verlust der eingebrachten Wertsachen grundsätzlich keine Haftung. Es wird empfohlen, nur die notwendigsten Dinge für den Klinikaufenthalt mitzubringen.
  • 2) Fundstücke sind an der Rezeption abzugeben.
  • 3) Sollten kleinere persönliche Dinge, wie Kleidung im Patientenzimmer vergessen worden sein, so ist hier direkt die Station zu kontaktieren.
  • 4) Diebstähle sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden und ggf. polizeilich anzuzeigen.


§ 6 Ahndung bei Verstößen gegen die Hausordnung

  • 1) Patienten, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Klinikums stören, können aus der stationären und ambulanten Behandlung ausgeschlossen werden.
  • 2) Begleitpersonen, Besucher und andere Personen können bei Verstößen gegen die Hausordnung vom Klinikgelände verwiesen werden.
  • 3) Bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  • 4) Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Klinikeigentum kann Schadenersatz verlangt werden. 

 

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