Entlassung aus den ELBLANDKLINIKEN
Die Entlassung erfolgt nach Beurteilung des Arztes. Er weiß, wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt bzw. eine Behandlung nicht mehr nötig haben.
Sollten Sie gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus vorzeitig verlassen, so geschieht das auf eigene Verantwortung. Vor Verlassen des Krankenhauses berät Sie der Stationsarzt über alle wichtigen Maßnahmen. Ihre noch offenen Fragen sollten Sie bei diesem Gespräch klären.
Während des Krankenhausaufenthaltes können Sie nur aus zwingenden Gründen oder aufgrund therapeutischer Maßnahmen beurlaubt werden. Hierzu ist die Genehmigung des Abteilungsarztes und der Krankenkassen erforderlich.