Entlassung aus den ELBLANDKLINIKEN
Der Entlassungstag hängt von der Befundentwicklung ab und obliegt der Beurteilung des Arztes.
Sollten Sie das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat vorzeitig verlassen, so geschieht das auf Ihre eigene Verantwortung. Ihr Stationsarzt informiert Sie vor Verlassen des Krankenhauses über alle wichtigen Maßnahmen. Noch offene Fragen sollten Sie bei diesem Gespräch klären.
Eine Beurlaubung während des Krankenhausaufenthaltes darf nur aus zwingenden Grünen oder aufgrund therapeutischer Maßnahmen erfolgen. Hierzu ist die Genehmigung des Abteilungsarztes und der Krankenkassen erforderlich.